Tätigkeitsgebiet der Lebensmittelaufsicht:
Ziel der Lebensmittelaufsicht ist der Schutz des KonsumentInnen vor Gesundheitsschädigung und Täuschung. Die Lebensmittelkontrollore des Amtes der Oö. Landesregierung sind rund um die Uhr unterwegs, um für KonsumentInnen bestmögliche Lebensmittelqualität sicherzustellen. Durch die Lebensmittelaufsicht wird nicht nur die Genusstauglichkeit von Lebensmitteln und Trinkwasser festgestellt, sondern auch Untersuchungen auf Strahlenbehandlung, Radioaktivität und genetische Veränderung von Lebensmitteln durchgeführt. Ebenso werden Gesundheitsgefährdung durch Sonnenschutzmittel und die Unbedenklichkeit von Spielwaren für Kleinstkinder geprüft. Die Arbeit konzentriert sich auf Betriebskontrollen und Probeentnahmen, auf Schwerpunktaktionen sowie auf die Teilnahme an EU-Fahndungsaktionen.
Für die Konsumentinnen und Konsumenten KonsumentInnen bedeutet eine kontinuierliche Kontrolltätigkeit auf jeden Fall mehr Sicherheit, mit dem Ziel, dass nur unbedenkliche Lebensmittel auf den Tisch kommen. Gerade angesichts der steigenden Importe von ausländischen Lebensmitteln aus Drittländern sind die Kontrollen auf Einhaltung der Lebensmittelqualität besonders wichtig. Diesem Trend trägt die Lebensmittelaufsicht durch Verwendung eines Probenplanes Rechnung, welcher risikobasiert ausgerichtet ist, um mögliche Problembereiche frühzeitig erkennen und somit Lebensmittelsicherheit garantieren zu können.
Bei den Betriebsprüfungen werden folgende Bereiche kontrolliert:
- baulicher Zustand der Betriebe (Anordnung, Größe und Ausstattung der Räume, …)
- Gerätezustand (Verwendbarkeit, Wartung, …), Warenzustand (sensorische Qualität, …)
- Kennzeichnung (Zutaten, biologisch, …)
- Umgang mit den Waren
- Eigenkontrollsystem des Betriebes inklusive Reinigungsplan (kritische Lenkungspunkte, Untersuchungszeugnisse, Rückverfolgbarkeit, …)
- Vorsorgemaßnahme gegen Schädlinge
- Personalschulung (Ausbildung, …)
- Personalhygiene (saubere Kleidung, keine offenen Wunden, Rauchverbot, …)
Geprüft werden dabei:
- Herstellerbetriebe (Fleischer, Bäcker, Konditoreien, Molkereien, Fischbetriebe,
- Gemeinschaftsverpflegung (Großküchen, ….)
- Gaststätten
- Würstelstände
- Lebensmittelgroß- und Einzelhandel-Hersteller
- Vertreiber von kosmetischen Mitteln, Geschirren und Geräten
- landwirtschaftliche Produzenten
- Bauern- und Wochenmärkte
- Messen, Zelt- und Sommerfeste
Im Verdachtsfall und für bestimmte Monitorings werden in den Betrieben Warenproben entnommen und zur Begutachtung an die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH weitergeleitet.
Darüber hinaus achtet die Lebenmittelaufsichtsbehörde auf eine sachgerechte Kennzeichnung der Produkte und gewährleistet dadurch einen wirksamen Schutz vor Täuschung. Ziel der Lebensmittelbehörde sind verbesserte Kennzeichnungen, welche augenfällig auf ungewöhnliche Bestandteile, wie GVO, hinweisen. Diesbezüglich engagiert sich die Behörde auch bei der Europäischen Union um einheitliche, transparente und konsumentInnenfreundliche Regelungen zu erwirken.
Im Bereich des/der Preisrechts/Preisauszeichnung wird die Preisersichtlichmachung kontrolliert und Aufgaben im Bereich der Grundpreisauszeichnung, Warenkennzeichnung, Preiserhebungen, Konsumentenberatung und Markterhebungen wahrgenommen.
Hauptaugenmerk wird hierbei auf eine gute Zusammenarbeit im Sinne der KonsumentInnen mit den Betrieben gelegt. Die Beratung für eine konsumentInnenfreundliche Preisauszeichnung steht bei den Kontrollen im Vordergrund.
Darüber hinaus werden die Qualität und Kennzeichnung bei Obst, Gemüse und Eiern im Handel und auf Märkten nach dem Qualitätsklassengesetz und Waagen nach dem Maß- und Eichgesetz kontrolliert.
KonsumentInnen haben die Möglichkeit, mangelhafte Ware zur nächsten Dienststelle der Lebensmittelaufsicht zu bringen oder die Lebensmittelaufsicht jedenfalls bei Verdacht auf einen gesundheitlichen Schaden zu verständigen. Die Lebensmittelaufsicht reagiert sofort und überprüft den Betrieb. Verdächtige Waren werden dem Lebensmittellabor zur Untersuchung übermittelt. Bestätigt sich der Verdacht, wird Anzeige erstattet.

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